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Ö.V. der Hauskreise zur Förderung der sozialen Beziehungskunst


Beschlüsse und Praxis

§ 1. Umfang

(1) Die Beschlüsse legen die Statuten auf den aktuellen Kontext und Wirkungsumfeld der Vereinigung aus.
Hier werden die wesentlichen Beschlüsse, sowie die praktische Vereinsarbeit in den Grundzügen aufgezählt.

(2) Die Organe unserer Vereinigung handeln jedoch immer situativ. Die Beschlüsse dienen zur Anwendung und kontextuellem Leben der Statuten und bilden den Handlungsrahmen.
Die Praxis hat sich aus dem konkreten Wirken heraus gebildet; dessen Beschlüsse erfolgten je nach Bedeutsamkeit in den Vorstandssitzungen und in den Mitgliederversammlungen.

(3) Das aktuelle Programm, die Projekte und die Jahresplanung sind in dieser Sammlung auf Grund der Kurzfristigkeit nicht enthalten.
Langfristig laufende und wiederkehrende Aktivitäten werden jedoch angeführt.

 

§ 2. Der Mitgliedsbeitrag

(1) In den Statuten ist die Form von Mitgliedsbeiträgen nicht festgeschrieben.
So sind neben der finanziellen Form auch Beiträge durch Mithilfe und Tätigkeiten (z.B. in der Produktentwicklung oder bei Veranstaltungen und deren Vorbereitung) möglich.

(2) Soferne das Mitglied, in Abstimmung mit dem Schatzmeister, keine bestimmte Form seines Mitgliedsbeitrages nennt oder schlüssig handelt, wird die finanzielle Form des Beitrages angenommen.

(3) Die Höhe des finanziellen Mitgliedsbeitrages beträgt 20 Euro pro Jahr. Dies wurde in der Vollversammlung 2002 im Zuge der Euro-Umstellung des vorherigen Betrages von öS 275,- beschlossen.

(4) Die Vorstandstätigkeiten laut Statuten sind definitiv unentgeltlich und können nicht als eine Form des Mitgliedsbeitrages angerechnet werden.

 

§ 3. Das Vereinsorgan

(1) Das Organ unseres Vereines hat den Namen „Gerds Eleventy“. Dabei geht es u.a. um den Austausch von drei Weltenbereichen: physische - seelische - geistige.
Dies innerhalb eines Menschen oder von Menschen untereinander. Dem Organ sind auch
Themenblogs angeschlossen.

(2) Der Bezug des Organs unserer Vereinigung ist kostenlos.
Unser Organ erhalten Mitglieder und Freunde unserer Vereinigung durch eine E-Mail, in welcher der Link zur aktuellen Ausgabe enthalten ist.

(3) Die Form unseres Organes ist elektronisch. Unser Organ ist kein Printmedium. Das Organ wird in HTML erstellt und dessen Link per E-Mail durch unseren Webmaster (= Redakteur unserer Homepage) versendet. Die Kontaktaufnahme erfolgt i.d.R. durch Gespräche bei unseren Veranstaltungen.

 

§ 4. Die Vereinsarbeit in ihren Grundzügen

Unsere Vereinsarbeit steht mit dem Vereinszweck und -zielen im Einklang und umfasst auch geringfügig erwerbswirtschaftliche Aktivitäten, welche in den Bereich der freien Berufe fallen.
Die Grundlage der Vereinsarbeit sind die Tätigkeiten ihrer Organe, gemäß den Statuten. Darüber hinaus finden folgende Aktivitäten statt:

(1) Zu den Aktivitäten des Vereinsbereiches gehören
a) Die Redaktion und Herausgabe des
Vereinsorganes „Gerd’s Eleventy“
b) Die Redaktion unserer Internet-Homepage „
http://www.eleventy.at
c) Das Betreiben von
Hauskreisen als Austauschforum, welche sich zu Werkstätten verdichten können
d) Die Entwicklung und Herstellung vereinseigener
Produkte, sowie die Vorbereitung von Veranstaltungen

(2) Unsere Vermögensverwaltung umfasst
a) die Inventarführung der für den Verkauf bestimmten Produkten
b) die Kassaführung (Handkassa)
c) die im Innenverhältnis über Mag. Gerd Steiner philantrop
veranlagte Teile des Vereinsvermögens
d) das Lager von Verbrauchsgütern (geringwertige Wirtschaftsgüter, wie z.B. Druckertinte und Papier)

(3) Zu den Aktivitäten „unentbehrlicher Hilfsbetriebe“ gehören
a) unsere Veranstaltungen (ohne Bewirtung der Besucher durch unsere Vereinigung)
b) unser Verkauf eigener und selbst erstellter Produkte, soferne sie für die Verwirklichung des Vereinszweckes unabdinglich sind.

(4) Zu den Aktivitäten „entbehrlicher Hilfsbetriebe“ gehören
a) unsere Veranstaltungen mit Bewirtung (Getränke und kleines Buffet) der Besucher
b) Auftragsarbeiten für Fremdprodukte, soferne diese oder unser Beitrag hierzu mit der Verwirklichung des Vereinszweckes in Zusammenhang stehen
c) die Bewerbung von Fremdprodukten, soferne das Produkt einen ideellen und/oder praktischen Beitrag zur Förderung der Beziehungskunst darstellt
d) kleinere Parties und Events unserer Hauskreise

(5) Die Verantwortlichkeiten werden von den Statuten abgeleitet. Im Speziellen werden folgende Personen bei folgenden Aktivitäten angeführt.
a) Die Redaktionsleitung unseres Organes wird von Mag. Gerd
Steiner ausgeübt.
b) Unser Webmaster ist Mag. Gerd Steiner.
c) Unsere Lesungen werden von Thomas
Fritzenwallner organisiert.

 

§ 5. Unsere Zugänglichkeit

(1) Für eine Zusammenarbeit mit uns ist keine Mitgliedschaft erforderlich.
Allerdings kann eine Mitgliedschaft Ausdruck eines guten Zusammenspiels sein. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind in den Statuten geregelt.

(2) Wir sehen unser Zusammenwirken mit anderen im Rahmen der Förderung einer seelisch-geistigen Entwicklung der Menschen, worin in der Vielfalt der Handlungsweisen wir uns keineswegs einseitig an bestimmte Formen binden möchten.

(3) Als Zusammenarbeit, wo wir uns eine Mitgliedschaft oder Beteiligung bei anderen juristischen Personen vorstellen können, trifft mindestens einer der folgenden Punkte zu:
a) Gemeinsame Veranstaltungen und Projekte.
b) Wir treten im Umfeld des Partners auf oder umgekehrt.
c) Eine Form der Zusammenarbeit, gemäß des folgenden § (aktiv oder passiv).

Dabei wollen wir gewollt und nicht bloß geduldet oder gar vereinnahmt werden.

(4) Als Professionalität im Kulturmanagement oder -ausübung, wo wir uns eine Mitgliedschaft oder Beteiligung bei anderen juristischen Personen vorstellen können, treffen alle folgende Punkte zu:
a) Professionalität in Leitung, Organisation und Zielformulierung.
b) Zumindest der Wille zur Entwicklung fachlicher Kompetenz soll vorhanden sein, oder wir werden eingeladen hierzu wesentlich mit zu wirken.
c) Ideelle Ausrichtung, Gemeinnützigkeit oder Interessensvertretung, welche unseren Vereinszielen entgegen kommt.

 

§ 6. Formen der Zusammenarbeit mit Künstlern

Die Zusammenarbeit mit Künstlern und Kunden wird situativ vereinbart.
Folgendes Modell dient zur Orientierung und als Rahmen der Zusammenarbeit und kommt der Bedeutung von grob formulierten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nahe.

(1) Auftragsarbeiten:
a) Der Künstler beauftragt unseren Verein für die Herstellung oder Fertigstellung seines Produktes.
b) Die Rechte und die Produkt-Verantwortung verbleiben beim Künstler.
c) Ein Verkauf dieses Produktes erfolgt ausschließlich an den Auftraggeber oder dessen Vertreter. Verkauft wird dabei unser Beitrag zur Erstellung des Produktes, nicht das Produkt selbst.
d) Die Bepreisung der Arbeit erfolgt situativ in Abstimmung mit dem Schatzmeister.

(2) Bewerbung:
a) Der Künstler beauftragt unseren Verein sein Produkt zu bewerben.
b) Die Bewerbung erfolgt auf unserer Homepage in einen eigens dafür vorgesehenen Bereich innerhalb der Produkte, sowie durch Einschaltungen in unserem Vereinsorgan.
c) Als Richtpreis für die Bewerbung ist die Höhe der finanziellen Form des jährlichen Mitgliedsbeitrages pro Produkt und Jahr vorgesehen. Abweichende Vereinbarungen erfolgen in Abstimmung mit dem Schatzmeister.

(3) Verkauf und Vertrieb:
a) Der Künstler beauftragt unseren Verein sein Produkt zu verkaufen und zu vertreiben.
b) Der Verkauf und Vertrieb erfolgt innerhalb unserer Vereinigung und dessen Wirkungsbereich.
c) Als Richtwert für den Verkauf des externen Produktes bekommt der Verein 10% des Verkaufspreises. Abweichende Vereinbarungen erfolgen in Abstimmung mit dem Schatzmeister.

(4) Aus dem Werk des Künstlers wird ein Vereinsprodukt:
a) Der Künstler tritt seine Rechte und Verantwortlichkeit für sein Produkt an unseren Verein ab.
b) Als Richtwert für diese Abtretung sind 20% des Verkaufspreises vorgesehen. Abweichende Vereinbarungen erfolgen in Abstimmung mit dem Schatzmeister.
c) Unser Verein übernimmt sämtliche Kosten aus dem Produkt, die Bewerbung und den Vertrieb.
d) Die Bepreisung erfolgt in Abstimmung mit dem Schatzmeister. Unserem Verein sollte dabei mindestens 1 Euro pro Exemplar, bzw. 10% vom Verkaufspreis als Ertrag bleiben, um daraus die Entwicklung und Herstellung weiterer Produkte und Veranstaltungen mitfinanzieren zu können.

(5) Produkt als Zuwendung oder Mitgliedsbeitrag:
a) Der Künstler tritt seine Rechte und Verantwortlichkeit für sein Produkt an unseren Verein ab.
b) Diese Abtretung erfolgt als Schenkung oder als Mitgliedsbeitrag.
c) Unser Verein übernimmt sämtliche Kosten aus dem Produkt, die Bewerbung und den Vertrieb.
d) Die Bepreisung erfolgt in Abstimmung mit dem Schatzmeister. Unserem Verein sollte dabei mindestens 1 Euro pro Exemplar, bzw. 10% vom Verkaufspreis als Ertrag bleiben, um daraus die Entwicklung und Herstellung weiterer Produkte und Veranstaltungen mitfinanzieren zu können.

(6) Mitwirkung des Künstlers an der Entwicklung des gemeinsamen Vereinsproduktes: Dies ist derzeit die am meisten angewendete Möglichkeit.
a) Das Produkt wird von Vornherein ein Vereinsprodukt. Eine Abtretung von Rechten gibt es daher nicht.
b) Alle mitwirkenden Künstler zusammen erhalten als Richtwert 20% des Verkaufspreises. Gewichtungen erfolgen situativ und in gemeinsamer Abstimmung.
c) Unser Verein übernimmt sämtliche Kosten aus dem Produkt, die Bewerbung und den Vertrieb.
d) Die Bepreisung erfolgt in Abstimmung mit dem Schatzmeister. Unserem Verein sollte dabei mindestens 1 Euro pro Exemplar, bzw. 10% vom Verkaufspreis als Ertrag bleiben, um daraus die Entwicklung und Herstellung weiterer Produkte und Veranstaltungen mitfinanzieren zu können.

(7) Beiziehung von Partnern bei der Erstellung oder beim Vertrieb eines vereinseigenen Produktes:
a) Die Rechte und die Verantwortlichkeit des Produktes liegen beim Verein.
b) Auftraggeber für beigezogene Tätigkeiten (Auftragsarbeiten, Bewerbung, Verkauf und/oder Vertrieb) ist der Verein, bzw. der vom Vorstand oder von der Vollversammlung nominierte Projektleiter des Produktes.
c) Für beabsichtigte Fremdleistungen wird mit dem Schatzmeister ein Budgetplan erstellt.

(8) Produktverkauf oder -schenkung:
a) Aus dem Vereinsprodukt wird ein Produkt des Partners.
b) Da wir unsere Produkte in Eigenverlag herstellen und vertreiben, wurde diese Möglichkeit noch nicht in Anspruch genommen und ist nicht vorgesehen.

Ein Handlungsrahmen wird bei Bedarf und situativ vereinbart.

 

§ 7. Erläuterungen zu den Möglichkeiten der Zusammenarbeit

(1) Alle Erträgnisse aus den im vorherigen § genannten Tätigkeiten gehen an unseren Verein, da auf Grund der Gemeinnützigkeit die Mitglieder am Erfolg und Vermögen des Vereins nicht zu beteiligen sind.
Jedoch können diese Tätigkeiten, wenn sie nicht zur reinen Vorstandsarbeit laut Statuten zählen, als Mitgliedsbeitrag angerechnet werden.

(2) Für Bepreisungen und für die Planung von Fremdleistungen, welche vom Verein finanziert werden, ist der Schatzmeister verantwortlich und beizuziehen.

(3) Kombinationen von den im vorherigen § genannten Möglichkeiten sind zulässig.

(4) Wir streben ein Umfeld sozialen Gleichgewichts an und tragen hierzu bei. Wir behandeln andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten. Diese Selbstverständlichkeit der Symmetrie sozialen Verhaltens von Geben und Nehmen erwähnen wir, weil wir im Wirtschaftsleben und in der Globalisierung den christlich-sozialen Charakterzug vermissen.

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