Beschlüsse und Praxis
§ 1.
Umfang
(1) Die
Beschlüsse legen die Statuten
auf den aktuellen Kontext und Wirkungsumfeld der Vereinigung
aus.
Hier werden die wesentlichen Beschlüsse, sowie die
praktische Vereinsarbeit in den Grundzügen
aufgezählt.
(2) Die
Organe unserer Vereinigung handeln jedoch immer situativ.
Die Beschlüsse dienen zur Anwendung und kontextuellem
Leben der Statuten und bilden den Handlungsrahmen.
Die Praxis hat sich aus dem konkreten Wirken heraus
gebildet; dessen Beschlüsse erfolgten je nach
Bedeutsamkeit in den Vorstandssitzungen und in den
Mitgliederversammlungen.
(3) Das
aktuelle Programm,
die Projekte und die Jahresplanung sind in dieser Sammlung
auf Grund der Kurzfristigkeit nicht enthalten.
Langfristig laufende und wiederkehrende Aktivitäten
werden jedoch angeführt.
§ 2.
Der Mitgliedsbeitrag
(1) In den
Statuten ist die Form von Mitgliedsbeiträgen
nicht festgeschrieben.
So sind neben der finanziellen Form auch Beiträge durch
Mithilfe und Tätigkeiten (z.B. in der
Produktentwicklung oder bei Veranstaltungen und deren
Vorbereitung) möglich.
(2) Soferne
das Mitglied, in Abstimmung mit dem Schatzmeister, keine
bestimmte Form seines Mitgliedsbeitrages nennt oder
schlüssig handelt, wird die finanzielle Form des
Beitrages angenommen.
(3) Die
Höhe des finanziellen Mitgliedsbeitrages beträgt
20 Euro pro Jahr. Dies wurde in der Vollversammlung 2002 im
Zuge der Euro-Umstellung des vorherigen Betrages von öS
275,- beschlossen.
(4) Die
Vorstandstätigkeiten laut Statuten sind definitiv
unentgeltlich und können nicht als eine Form des
Mitgliedsbeitrages angerechnet werden.
§ 3.
Das Vereinsorgan
(1) Das
Organ unseres Vereines hat den Namen Gerds
Eleventy.
Dabei geht es u.a. um den Austausch von drei
Weltenbereichen: physische - seelische - geistige.
Dies innerhalb eines Menschen oder von Menschen
untereinander. Dem Organ sind auch Themenblogs
angeschlossen.
(2) Der
Bezug des Organs unserer Vereinigung ist kostenlos.
Unser Organ erhalten Mitglieder und Freunde unserer
Vereinigung durch eine E-Mail, in welcher der Link zur
aktuellen Ausgabe enthalten ist.
(3) Die Form
unseres Organes ist elektronisch. Unser Organ ist kein
Printmedium. Das Organ wird in HTML erstellt und dessen Link
per E-Mail durch unseren Webmaster (= Redakteur unserer
Homepage) versendet. Die Kontaktaufnahme erfolgt i.d.R.
durch Gespräche bei unseren Veranstaltungen.
§ 4.
Die Vereinsarbeit in ihren Grundzügen
Unsere
Vereinsarbeit steht mit dem Vereinszweck und -zielen im
Einklang und umfasst auch geringfügig
erwerbswirtschaftliche Aktivitäten, welche in den
Bereich der freien Berufe fallen.
Die Grundlage der Vereinsarbeit sind die Tätigkeiten
ihrer Organe, gemäß den Statuten. Darüber
hinaus finden folgende Aktivitäten statt:
(1) Zu den
Aktivitäten des Vereinsbereiches
gehören
a) Die Redaktion und Herausgabe des Vereinsorganes
Gerds Eleventy
b) Die Redaktion unserer Internet-Homepage
http://www.eleventy.at
c) Das Betreiben von Hauskreisen
als Austauschforum, welche sich zu Werkstätten
verdichten können
d) Die Entwicklung und Herstellung vereinseigener
Produkte,
sowie die Vorbereitung von Veranstaltungen
(2) Unsere
Vermögensverwaltung umfasst
a) die Inventarführung der für den Verkauf
bestimmten Produkten
b) die Kassaführung (Handkassa)
c) die im Innenverhältnis über Mag. Gerd Steiner
philantrop veranlagte
Teile des Vereinsvermögens
d) das Lager von Verbrauchsgütern (geringwertige
Wirtschaftsgüter, wie z.B. Druckertinte und
Papier)
(3) Zu den
Aktivitäten unentbehrlicher
Hilfsbetriebe gehören
a) unsere Veranstaltungen (ohne Bewirtung der Besucher durch
unsere Vereinigung)
b) unser Verkauf eigener und selbst erstellter Produkte,
soferne sie für die Verwirklichung des Vereinszweckes
unabdinglich sind.
(4) Zu den
Aktivitäten entbehrlicher
Hilfsbetriebe gehören
a) unsere Veranstaltungen mit Bewirtung (Getränke und
kleines Buffet) der Besucher
b) Auftragsarbeiten für Fremdprodukte, soferne diese
oder unser Beitrag hierzu mit der Verwirklichung des
Vereinszweckes in Zusammenhang stehen
c) die Bewerbung von Fremdprodukten, soferne das Produkt
einen ideellen und/oder praktischen Beitrag zur
Förderung der Beziehungskunst darstellt
d) kleinere Parties und Events unserer Hauskreise
(5) Die
Verantwortlichkeiten werden von den Statuten
abgeleitet. Im Speziellen werden folgende Personen bei
folgenden Aktivitäten angeführt.
a) Die Redaktionsleitung unseres Organes wird von Mag. Gerd
Steiner
ausgeübt.
b) Unser Webmaster ist Mag. Gerd Steiner.
c) Unsere Lesungen werden von Thomas Fritzenwallner
organisiert.
§ 5.
Unsere Zugänglichkeit
(1) Für
eine Zusammenarbeit mit uns ist keine Mitgliedschaft
erforderlich.
Allerdings kann eine Mitgliedschaft Ausdruck eines guten
Zusammenspiels sein. Die Voraussetzungen für eine
Mitgliedschaft sind in den Statuten geregelt.
(2) Wir
sehen unser Zusammenwirken mit anderen im Rahmen der
Förderung einer seelisch-geistigen Entwicklung der
Menschen, worin in der Vielfalt der Handlungsweisen wir uns
keineswegs einseitig an bestimmte Formen binden
möchten.
(3) Als
Zusammenarbeit, wo wir uns eine Mitgliedschaft oder
Beteiligung bei anderen juristischen Personen vorstellen
können, trifft mindestens einer der folgenden Punkte
zu:
a) Gemeinsame Veranstaltungen und Projekte.
b) Wir treten im Umfeld des Partners auf oder umgekehrt.
c) Eine Form der Zusammenarbeit, gemäß des
folgenden § (aktiv oder passiv).
Dabei wollen
wir gewollt und nicht bloß geduldet oder gar
vereinnahmt werden.
(4) Als
Professionalität im Kulturmanagement oder
-ausübung, wo wir uns eine Mitgliedschaft oder
Beteiligung bei anderen juristischen Personen vorstellen
können, treffen alle folgende Punkte zu:
a) Professionalität in Leitung, Organisation und
Zielformulierung.
b) Zumindest der Wille zur Entwicklung fachlicher Kompetenz
soll vorhanden sein, oder wir werden eingeladen hierzu
wesentlich mit zu wirken.
c) Ideelle Ausrichtung, Gemeinnützigkeit oder
Interessensvertretung, welche unseren Vereinszielen entgegen
kommt.
§ 6.
Formen der Zusammenarbeit mit Künstlern
Die
Zusammenarbeit mit Künstlern und Kunden wird situativ
vereinbart.
Folgendes Modell dient zur Orientierung und als Rahmen der
Zusammenarbeit und kommt der Bedeutung von grob formulierten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nahe.
(1)
Auftragsarbeiten:
a) Der Künstler beauftragt unseren Verein für die
Herstellung oder Fertigstellung seines Produktes.
b) Die Rechte und die Produkt-Verantwortung verbleiben beim
Künstler.
c) Ein Verkauf dieses Produktes erfolgt ausschließlich
an den Auftraggeber oder dessen Vertreter. Verkauft wird
dabei unser Beitrag zur Erstellung des Produktes, nicht das
Produkt selbst.
d) Die Bepreisung der Arbeit erfolgt situativ in Abstimmung
mit dem Schatzmeister.
(2)
Bewerbung:
a) Der Künstler beauftragt unseren Verein sein Produkt
zu bewerben.
b) Die Bewerbung erfolgt auf unserer Homepage in einen
eigens dafür vorgesehenen Bereich innerhalb der
Produkte, sowie durch Einschaltungen in unserem
Vereinsorgan.
c) Als Richtpreis für die Bewerbung ist die Höhe
der finanziellen Form des jährlichen Mitgliedsbeitrages
pro Produkt und Jahr vorgesehen. Abweichende Vereinbarungen
erfolgen in Abstimmung mit dem Schatzmeister.
(3)
Verkauf und Vertrieb:
a) Der Künstler beauftragt unseren Verein sein Produkt
zu verkaufen und zu vertreiben.
b) Der Verkauf und Vertrieb erfolgt innerhalb unserer
Vereinigung und dessen Wirkungsbereich.
c) Als Richtwert für den Verkauf des externen Produktes
bekommt der Verein 10% des Verkaufspreises. Abweichende
Vereinbarungen erfolgen in Abstimmung mit dem
Schatzmeister.
(4) Aus
dem Werk des Künstlers wird ein Vereinsprodukt:
a) Der Künstler tritt seine Rechte und
Verantwortlichkeit für sein Produkt an unseren Verein
ab.
b) Als Richtwert für diese Abtretung sind 20% des
Verkaufspreises vorgesehen. Abweichende Vereinbarungen
erfolgen in Abstimmung mit dem Schatzmeister.
c) Unser Verein übernimmt sämtliche Kosten aus dem
Produkt, die Bewerbung und den Vertrieb.
d) Die Bepreisung erfolgt in Abstimmung mit dem
Schatzmeister. Unserem Verein sollte dabei mindestens 1 Euro
pro Exemplar, bzw. 10% vom Verkaufspreis als Ertrag bleiben,
um daraus die Entwicklung und Herstellung weiterer Produkte
und Veranstaltungen mitfinanzieren zu
können.
(5)
Produkt als Zuwendung oder Mitgliedsbeitrag:
a) Der Künstler tritt seine Rechte und
Verantwortlichkeit für sein Produkt an unseren Verein
ab.
b) Diese Abtretung erfolgt als Schenkung oder als
Mitgliedsbeitrag.
c) Unser Verein übernimmt sämtliche Kosten aus dem
Produkt, die Bewerbung und den Vertrieb.
d) Die Bepreisung erfolgt in Abstimmung mit dem
Schatzmeister. Unserem Verein sollte dabei mindestens 1 Euro
pro Exemplar, bzw. 10% vom Verkaufspreis als Ertrag bleiben,
um daraus die Entwicklung und Herstellung weiterer Produkte
und Veranstaltungen mitfinanzieren zu
können.
(6)
Mitwirkung
des Künstlers an der Entwicklung des gemeinsamen
Vereinsproduktes:
Dies ist derzeit die am meisten angewendete
Möglichkeit.
a) Das Produkt wird von Vornherein ein Vereinsprodukt. Eine
Abtretung von Rechten gibt es daher nicht.
b) Alle mitwirkenden Künstler zusammen erhalten als
Richtwert 20% des Verkaufspreises. Gewichtungen erfolgen
situativ und in gemeinsamer Abstimmung.
c) Unser Verein übernimmt sämtliche Kosten aus dem
Produkt, die Bewerbung und den Vertrieb.
d) Die Bepreisung erfolgt in Abstimmung mit dem
Schatzmeister. Unserem Verein sollte dabei mindestens 1 Euro
pro Exemplar, bzw. 10% vom Verkaufspreis als Ertrag bleiben,
um daraus die Entwicklung und Herstellung weiterer Produkte
und Veranstaltungen mitfinanzieren zu
können.
(7)
Beiziehung von Partnern bei der Erstellung oder beim
Vertrieb eines vereinseigenen Produktes:
a) Die Rechte und die Verantwortlichkeit des Produktes
liegen beim Verein.
b) Auftraggeber für beigezogene Tätigkeiten
(Auftragsarbeiten, Bewerbung, Verkauf und/oder Vertrieb) ist
der Verein, bzw. der vom Vorstand oder von der
Vollversammlung nominierte Projektleiter des Produktes.
c) Für beabsichtigte Fremdleistungen wird mit dem
Schatzmeister ein Budgetplan erstellt.
(8)
Produktverkauf oder -schenkung:
a) Aus dem Vereinsprodukt wird ein Produkt des Partners.
b) Da wir unsere Produkte in Eigenverlag herstellen und
vertreiben, wurde diese Möglichkeit noch nicht in
Anspruch genommen und ist nicht vorgesehen.
Ein
Handlungsrahmen wird bei Bedarf und situativ
vereinbart.
§ 7.
Erläuterungen zu den Möglichkeiten der
Zusammenarbeit
(1) Alle
Erträgnisse aus den im vorherigen § genannten
Tätigkeiten gehen an unseren Verein, da auf Grund der
Gemeinnützigkeit die Mitglieder am Erfolg und
Vermögen des Vereins nicht zu beteiligen sind.
Jedoch können diese Tätigkeiten, wenn sie nicht
zur reinen Vorstandsarbeit laut Statuten zählen, als
Mitgliedsbeitrag angerechnet werden.
(2) Für
Bepreisungen und für die Planung von Fremdleistungen,
welche vom Verein finanziert werden, ist der Schatzmeister
verantwortlich und beizuziehen.
(3)
Kombinationen von den im vorherigen § genannten
Möglichkeiten sind zulässig.
(4) Wir
streben ein Umfeld sozialen Gleichgewichts an und tragen
hierzu bei. Wir behandeln andere so, wie wir selbst
behandelt werden möchten. Diese
Selbstverständlichkeit der Symmetrie sozialen
Verhaltens von Geben und Nehmen erwähnen wir, weil wir
im Wirtschaftsleben und in der Globalisierung den
christlich-sozialen Charakterzug vermissen.
|