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G E R D s

E L E V E N T Y

H A A S I S B L A S

… und wieder mal das bedingungslose Grundeinkommen

kurz: BGE

 

Abgesehen von jener - im Diskurs völlig unauf- und -vorbereiteten - Volksbefragung über das BGE (nur etwas über einem Prozent der Stimmberechtigten haben unterschrieben), scheint sich in Österreich zu diesem Thema so gut wie nichts abzuspielen. Würde ich jenes Thema als ein „linkes“ verorten, so fände sich in weiterer Betrachtung jene Linke unter der Wahrnehmungsgrenze von rund drei bis vier Prozent und weder im Nationalrat, noch im Wiener Landtag präsent.

Anders in Deutschland, wo z.B. eine Initiative über Crowd Funding bereits über 2.100 BGEs verlost hat und auf diesem Wege „untersucht“, was ein BGE bei den Gewinner*innen bewirkt - wenn auch so ein BGE nur für ein Jahr bezogen wird (zwölfmal tausend Euro pro Monat). Auch sind schon Studien unter Beteiligung der Wirtschaftsuniversität Wien zur Auswirkung von BGEs durchgeführt worden. Hierzu Näheres findet sich auf einer eigenen Webseite.

Würde ich auch hier jenes Thema als ein „linkes“ verorten, so fände sich in weiterer Betrachtung jene Linke, inkl. deren Ableger Fr. Wagenknecht, in einem Achtel der Stimmen als zweitgrößte Opposition, während wir in Österreich nur die eine große haben. Ob hierzu eine Korrelation zu den (Nicht)-Geschehnissen zum BGE besteht, mag von anderen Personen betrachtet werden.

 

Warum ich (Gerd) dieses Thema wieder aufgreife, liegt am (m)einer gewissen Unzufriedenheit mit der von der Initiative aus Deutschland gemachten Behauptung, wonach das BGE mit einer Finanztransaktions- und inzwischen Vermögenssteuer finanzierbar wäre. Da habe ich hierzu im dortigen Blog mit einem Beitrag mitdiskutiert und habe Dallingers „Maschinen-Steuer“, welche bei uns in Österreich bereits vor rund fünfzig Jahren Thema gewesen ist, erwähnt - worüber ich hier schon berichtet habe.

Denn mir wird in der Initiative zu wenig der Frage nachgegangen, was - dem Charakter nach - ein BGE eigentlich ist. Mir handelt es sich um ein (finanzielles) Einkommen, welchem keiner menschlichen Arbeit gegenübersteht. Es ist eben bedingungslos und an keine geldverdienende Arbeit gebunden. Eine Finanzierung, welche dem Charakter des BGE entspricht, müsste demnach aus einer Wertschöpfung, welche ebenfalls nicht an eine menschliche Arbeit gebunden ist, ansetzen. Da sind mir eben nur die Gewinne aus der Automatisierung, bzw. der „Tätigkeit“ der Roboter und Maschinen eingefallen.

 

Jetzt mag vielen die Finanzierbarkeit aus der Wertschöpfungsabgabe (Maschinen- oder Robotersteuer) zu kompliziert vorkommen, weil es hier viele Aspekte - z.B. Investitionen, Preiskalkulationen, Eigentumsverhältnisse … zu berücksichtigen gilt. Dennoch erwachsen aus dem Einsatz der Maschinen, aus der Automatisierung und Digitalisierung in der „vierten industriellen Revolution“ und aus dem „Internet der Dinge“ Gewinne, welche schon mal als „Volks-Dividende“ gesehen worden sind. Daran könnte das BGE ansetzen, es wäre (mir) stimmiger, denn ich betrachte das BGE nicht als Almosen für Arbeitslose. In Almosen und derartigen Spenden wohnen mir andere Eigenschaften als in einem BGE.

Das Ausweichen auf bereits bekannte Steuern resultiert mir aus einer gewissen „gedanklichen“ Bequemlichkeit in mehreren Stufen:

Zunächst das Ausweichen auf die Einkommenssteuer. Hier haben wir bereits im vorigen Jahrhundert in Studentenkreisen in Österreich über eine „negative Einkommenssteuer“ diskutiert.

Manchen ist jedoch die Einkommenssteuer zu wenig gerecht (z.B. fixer Satz bei Kapitalertragssteuer im Gegensatz zur progressiven Steuer aus unselbstständiger Arbeit), und weichen daher im Diskurs auf die Vermögenssteuer aus, anstatt sich mit der Einkommenssteuer zu beschäftigen. Dazu kommt noch das Problem der volantilen Bewertung des Vermögens.

 

Bliebe ich bei der einfacher zu behandelnden Einkommenssteuer, so wären Veränderungen des Vermögens ja auch als Einkommen oder als Verlust zu betrachten. In der Realwirtschaft stehen diesem Einkommen in der Regel auch Aufwändungen und Ausgaben gegenüber, wie z.B. bei Mietshäusern, worüber von jener Initiative aus Deutschland ein Beitrag erschienen ist. Aber wenn Einkommen aus unselbständiger Arbeit zu versteuern sind, dann muss dies auch für den „Unternehmerlohn“ gelten.

Umsomehr wäre über ein „arbeitsloses“ Einkommen - also ein Einkommen ohne Zutun, Aufwände und Ausgaben - zu reden; auch über das gebundene Vermögen, etwa durch Immobilien oder anderer Sachwerte, wo ein Einkommen durch Anstieg des Wertes gar nicht lukriert werden könnte, außer es würde veräußert … Sich jene Gespräche oder Überlegungen durch das pauschale Eintreten für eine Vermögenssteuer zu ersparen, hielte ich für einen falschen Weg.

So mag es sich doch lohnen, sich stattdessen mit der Wertschöpfung aus der Digitalisierung zu befassen und diese mit der Finanzierung des BGE in Zusammenhang zu bringen.
Sollen doch alle etwas davon haben, denn es sind ja auch alle davon betroffen.

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