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kurz:
BGE
Abgesehen
von jener - im Diskurs völlig unauf- und
-vorbereiteten - Volksbefragung
über das BGE (nur etwas über einem
Prozent der Stimmberechtigten haben
unterschrieben), scheint sich in Österreich zu
diesem Thema so gut wie nichts abzuspielen.
Würde ich jenes Thema als ein
linkes verorten, so fände sich in
weiterer Betrachtung jene Linke unter der
Wahrnehmungsgrenze von rund drei bis vier Prozent
und weder im Nationalrat, noch im Wiener Landtag
präsent.
Anders
in Deutschland, wo z.B. eine Initiative über
Crowd Funding bereits über 2.100 BGEs verlost
hat und auf diesem Wege untersucht, was
ein BGE bei den Gewinner*innen bewirkt - wenn auch
so ein BGE nur für ein Jahr bezogen wird
(zwölfmal tausend Euro pro Monat). Auch sind
schon Studien unter Beteiligung der
Wirtschaftsuniversität Wien zur Auswirkung von
BGEs durchgeführt worden. Hierzu Näheres
findet sich auf einer eigenen Webseite.
Würde
ich auch hier jenes Thema als ein
linkes verorten, so fände sich in
weiterer Betrachtung jene Linke, inkl. deren
Ableger Fr. Wagenknecht, in einem Achtel der
Stimmen als zweitgrößte Opposition,
während wir in Österreich nur die eine
große haben. Ob hierzu eine Korrelation zu
den (Nicht)-Geschehnissen zum BGE besteht, mag von
anderen Personen betrachtet werden.
Warum
ich (Gerd) dieses Thema wieder aufgreife, liegt am
(m)einer gewissen Unzufriedenheit mit der von der
Initiative aus Deutschland gemachten
Behauptung,
wonach das BGE mit einer Finanztransaktions- und
inzwischen Vermögenssteuer finanzierbar
wäre. Da habe ich hierzu im dortigen Blog mit
einem Beitrag mitdiskutiert und habe Dallingers
Maschinen-Steuer, welche bei uns in
Österreich bereits vor rund fünfzig
Jahren Thema gewesen ist, erwähnt -
worüber ich hier
schon berichtet habe.
Denn
mir wird in der Initiative zu wenig der Frage
nachgegangen, was - dem Charakter nach - ein BGE
eigentlich ist. Mir handelt es sich um ein
(finanzielles) Einkommen, welchem keiner
menschlichen Arbeit gegenübersteht. Es ist
eben bedingungslos und an keine geldverdienende
Arbeit gebunden. Eine Finanzierung, welche dem
Charakter des BGE entspricht, müsste demnach
aus einer Wertschöpfung, welche ebenfalls
nicht an eine menschliche Arbeit gebunden ist,
ansetzen. Da sind mir eben nur die Gewinne aus der
Automatisierung, bzw. der
Tätigkeit der Roboter und
Maschinen eingefallen.
Jetzt
mag vielen die Finanzierbarkeit aus der
Wertschöpfungsabgabe (Maschinen- oder
Robotersteuer) zu kompliziert vorkommen, weil es
hier viele Aspekte - z.B. Investitionen,
Preiskalkulationen, Eigentumsverhältnisse
zu berücksichtigen gilt. Dennoch
erwachsen aus dem Einsatz der Maschinen, aus der
Automatisierung und Digitalisierung in der
vierten industriellen Revolution und
aus dem Internet der Dinge Gewinne,
welche schon mal als Volks-Dividende
gesehen worden sind. Daran könnte das BGE
ansetzen, es wäre (mir) stimmiger, denn ich
betrachte das BGE nicht als Almosen für
Arbeitslose. In Almosen und derartigen Spenden
wohnen mir andere Eigenschaften als in einem
BGE.
Das
Ausweichen auf bereits bekannte Steuern resultiert
mir aus einer gewissen gedanklichen
Bequemlichkeit in mehreren
Stufen:
Zunächst
das Ausweichen auf die Einkommenssteuer. Hier haben
wir bereits im vorigen Jahrhundert in
Studentenkreisen in Österreich über eine
negative Einkommenssteuer
diskutiert.
Manchen
ist jedoch die Einkommenssteuer zu wenig gerecht
(z.B. fixer Satz bei Kapitalertragssteuer im
Gegensatz zur progressiven Steuer aus
unselbstständiger Arbeit), und weichen daher
im Diskurs auf die Vermögenssteuer aus,
anstatt sich mit der Einkommenssteuer zu
beschäftigen. Dazu kommt noch das Problem der
volantilen Bewertung des Vermögens.
Bliebe
ich bei der einfacher zu behandelnden
Einkommenssteuer, so wären Veränderungen
des Vermögens ja auch als Einkommen oder als
Verlust zu betrachten. In der Realwirtschaft stehen
diesem Einkommen in der Regel auch
Aufwändungen und Ausgaben gegenüber, wie
z.B. bei Mietshäusern, worüber von jener
Initiative aus Deutschland ein Beitrag
erschienen ist. Aber wenn Einkommen aus
unselbständiger Arbeit zu versteuern sind,
dann muss dies auch für den
Unternehmerlohn gelten.
Umsomehr
wäre über ein arbeitsloses
Einkommen - also ein Einkommen ohne Zutun,
Aufwände und Ausgaben - zu reden; auch
über das gebundene Vermögen, etwa durch
Immobilien oder anderer Sachwerte, wo ein Einkommen
durch Anstieg des Wertes gar nicht lukriert werden
könnte, außer es würde
veräußert
Sich jene
Gespräche oder Überlegungen durch das
pauschale Eintreten für eine
Vermögenssteuer zu ersparen, hielte ich
für einen falschen Weg.
So
mag es sich doch lohnen, sich stattdessen mit der
Wertschöpfung aus der Digitalisierung zu
befassen und diese mit der Finanzierung des BGE in
Zusammenhang zu bringen.
Sollen doch alle etwas davon haben, denn es sind ja
auch alle davon betroffen.
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