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Zeit im Bild.
Dieses
unübertreffliche Wort wurde benutzt, um das
neue - geplante - Amt der Bundesregierung zu
beschreiben.
Oberwähntes Amt soll dazu dienen, die
Verwaltung zu vereinfachen und eventuell auch als
einziger Arbeitgeber auftreten
könnte.
Wie
auch immer: Das Wortungetüm ist ein perfektes
Beispiel dafür, dass ein gut gemeintes
Anliegen furchtbar schief gehen kann. Ein Amt zum
Bürokratieabbau ist vergleichbar mit einem
Verein zur Bekämpfung des Vereinswesens oder
einer Kommission zur Abschaffung von Kommissionen.
Kurz gesagt klingt es nach einer Vereinigung zur
Selbstabschaffung. (Soweit ich - Johannes -
weiß, gibt es sogar einen Verein zur
Bekämpfung der Vereine, aber das könnte
auch eine scherzhaft gemeinte Ente gewesen sein.
PS: "Ente" kommt von "N.T.", was soviel heißt
wie "nicht testiert", also nicht
bezeugt.)
Anm.d.Red.:
Derartige Widersprüche sind bei den EU-Wahlen
erlebbar, wo in Westeuropa jene Fraktionen für
die Abschaffung der EU bei den Wahlen für das
EU Parlament die relative Mehrheit bekommen.
Skurrile Größenwahnsinnige, welche immer
noch glauben sie seien Weltmächte und sich
dabei in Wirklichkeit nur die Hegemonie aussuchen
könnten ?
Als
gelernter Österreicher, um das Klischee auch
einmal zu bedienen, ahne ich natürlich, dass
es nach Folgendem klingt: "Wir wissen zwar momentan
nicht, was wir tun sollen, aber wir haben schon mal
eine Kommission eingerichtet, die es herausfinden
soll". Das Ergebnis scheint - wie gesagt, scheint!
- klar zu sein: Es wird zu den bereits
existierenden Ämtern ein Weiteres hinzukommen,
das die Aufgabe hat, die anderen zu evaluieren,
aber vermutlich lediglich die eigene Existenz
verlängern wird, ohne die anderen in ihrer
Arbeit zu beeinflussen.
Aber
- stellen wir uns doch so ein Amt einfach einmal
vor, rein aus Spaß. Angenommen, jemand hat
eine Idee, wie ein Prozess vereinfacht werden kann.
Dieser arme Mensch wird dann erst einmal einen
formschönen und leicht verständlichen
Antrag stellen, diesen an die korrekte Abteilung im
Bürokratieabbauamt schicken, wo er dann weiter
bearbeitet wird. Zunächst wird einmal der
beanstandete Arbeitsablauf - nein, halt, viel zu
voreilig. Zunächst einmal wird dieser
Investitions-Antrag auf formelle Fehler
überprüft, wozu er zunächst mal an
die für formelle Fragen zuständige
Unterabteilung weitergeleitet wird, wo geprüft
wird, ob alles korrekt angegeben wurde. Gehen wir
davon aus, dass der - oder die -
selbstverständlich anonym bleibende
Antragsteller/in selbst beamtet ist, in der
Verwaltung tätig und sich daher hinreichend
mit solchem Unsinn auskennt, um einen Antrag
auszufüllen.
Verärgert,
dass sie sich tatsächlich mit dem Antrag
auseinandersetzen müssen, werden die
Zuständigen den Antrag erst einmal nach Namen
kategorisieren und einem bestimmten Sachbearbeiter
zuweisen. Dieser wird sich dann zunächst
einmal vom Wahrheitsgehalt der im Antrag
dargelegten Fakten überzeugen, wozu eine
gründliche Inspektion der Stelle notwendig
ist, die kritisiert wird - Moment!
Zuvor
erfolgt selbstverständlich eine
Überprüfung der kritisierten
Vorgänge mit den laut derzeitigen Normen,
Verordnungen, Vorschriften und Gesetzen
vorzunehmenden Vorgänge, denn falls es genau
so geschieht, wie es soll, dann muss das Ganze ja
an das zuständige Ministerium weitergeleitet
werden, damit die entsprechenden Gesetze
geändert werden.
Falls
es tatsächlich den Vorgaben nicht entspricht,
so müssen zunächst einmal sämtliche
Vorgänge genau unter die Lupe genommen werden,
wozu eine langwierige Korrespondenz mit der
kritisierten Stelle, genaue Stellungnahmen aller
Betroffenen und vermutlich auch eine
persönliche Visite notwendig
werden.
Danach
wird ein entsprechender Bericht mit eventuellen
Empfehlungen zunächst an die
übergeordnete Stelle geleitet, wo darüber
entschieden wird, ob den Empfehlungen gefolgt wird,
ob überhaupt die inneramtliche Untersuchung
korrekt ablief und ob sie gerechtfertigt und
verhältnismäßig war. Danach werden
dieselben Fragen für die eventuellen
Änderungen beantwortet und der Akt an die
Stelle weitergeleitet, die fachgerecht
maßgeschneiderte Maßnahmenpläne
erstellt. Dieser Plan wird dann von der
übergeordneten Stelle genehmigt oder zur
Überarbeitung zurückgesandt.
Abschließend wird er vom Amtsleiter
gezeichnet und dem für Verfahrensfragen
zuständigen Mitarbeiter der kritisierten
Stelle zur Umsetzung übergeben. Sollten dort
tatsächlich immer noch die entsprechenden
Verfahrensweisen existieren, können die
Beamten den Missstand sofort abstellen, sodass
für die Einsparung der Arbeit einer Person in
Summe bloß fünf Personen dieselbe Zeit,
die eingespart wurde, gearbeitet haben.
Aber
das ist natürlich nur satirischer Pessimismus.
In Wirklichkeit werden es wahrscheinlich eher zehn
Personen sein.
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