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G E R D ' s

E L E V E N T Y

B E R G H I M M E L

Bürokratieabbauamt

Wort der Ausgabe

© Zeit im Bild.

Dieses unübertreffliche Wort wurde benutzt, um das neue - geplante - Amt der Bundesregierung zu beschreiben.
Oberwähntes Amt soll dazu dienen, die Verwaltung zu vereinfachen und eventuell auch als einziger Arbeitgeber auftreten könnte.

Wie auch immer: Das Wortungetüm ist ein perfektes Beispiel dafür, dass ein gut gemeintes Anliegen furchtbar schief gehen kann. Ein Amt zum Bürokratieabbau ist vergleichbar mit einem Verein zur Bekämpfung des Vereinswesens oder einer Kommission zur Abschaffung von Kommissionen. Kurz gesagt klingt es nach einer Vereinigung zur Selbstabschaffung. (Soweit ich - Johannes - weiß, gibt es sogar einen Verein zur Bekämpfung der Vereine, aber das könnte auch eine scherzhaft gemeinte Ente gewesen sein. PS: "Ente" kommt von "N.T.", was soviel heißt wie "nicht testiert", also nicht bezeugt.)

Anm.d.Red.: Derartige Widersprüche sind bei den EU-Wahlen erlebbar, wo in Westeuropa jene Fraktionen für die Abschaffung der EU bei den Wahlen für das EU Parlament die relative Mehrheit bekommen. Skurrile Größenwahnsinnige, welche immer noch glauben sie seien Weltmächte und sich dabei in Wirklichkeit nur die Hegemonie aussuchen könnten ?

Als gelernter Österreicher, um das Klischee auch einmal zu bedienen, ahne ich natürlich, dass es nach Folgendem klingt: "Wir wissen zwar momentan nicht, was wir tun sollen, aber wir haben schon mal eine Kommission eingerichtet, die es herausfinden soll". Das Ergebnis scheint - wie gesagt, scheint! - klar zu sein: Es wird zu den bereits existierenden Ämtern ein Weiteres hinzukommen, das die Aufgabe hat, die anderen zu evaluieren, aber vermutlich lediglich die eigene Existenz verlängern wird, ohne die anderen in ihrer Arbeit zu beeinflussen.

Aber - stellen wir uns doch so ein Amt einfach einmal vor, rein aus Spaß. Angenommen, jemand hat eine Idee, wie ein Prozess vereinfacht werden kann. Dieser arme Mensch wird dann erst einmal einen formschönen und leicht verständlichen Antrag stellen, diesen an die korrekte Abteilung im Bürokratieabbauamt schicken, wo er dann weiter bearbeitet wird. Zunächst wird einmal der beanstandete Arbeitsablauf - nein, halt, viel zu voreilig. Zunächst einmal wird dieser Investitions-Antrag auf formelle Fehler überprüft, wozu er zunächst mal an die für formelle Fragen zuständige Unterabteilung weitergeleitet wird, wo geprüft wird, ob alles korrekt angegeben wurde. Gehen wir davon aus, dass der - oder die - selbstverständlich anonym bleibende Antragsteller/in selbst beamtet ist, in der Verwaltung tätig und sich daher hinreichend mit solchem Unsinn auskennt, um einen Antrag auszufüllen.

Verärgert, dass sie sich tatsächlich mit dem Antrag auseinandersetzen müssen, werden die Zuständigen den Antrag erst einmal nach Namen kategorisieren und einem bestimmten Sachbearbeiter zuweisen. Dieser wird sich dann zunächst einmal vom Wahrheitsgehalt der im Antrag dargelegten Fakten überzeugen, wozu eine gründliche Inspektion der Stelle notwendig ist, die kritisiert wird - Moment!

Zuvor erfolgt selbstverständlich eine Überprüfung der kritisierten Vorgänge mit den laut derzeitigen Normen, Verordnungen, Vorschriften und Gesetzen vorzunehmenden Vorgänge, denn falls es genau so geschieht, wie es soll, dann muss das Ganze ja an das zuständige Ministerium weitergeleitet werden, damit die entsprechenden Gesetze geändert werden.

Falls es tatsächlich den Vorgaben nicht entspricht, so müssen zunächst einmal sämtliche Vorgänge genau unter die Lupe genommen werden, wozu eine langwierige Korrespondenz mit der kritisierten Stelle, genaue Stellungnahmen aller Betroffenen und vermutlich auch eine persönliche Visite notwendig werden.

Danach wird ein entsprechender Bericht mit eventuellen Empfehlungen zunächst an die übergeordnete Stelle geleitet, wo darüber entschieden wird, ob den Empfehlungen gefolgt wird, ob überhaupt die inneramtliche Untersuchung korrekt ablief und ob sie gerechtfertigt und verhältnismäßig war. Danach werden dieselben Fragen für die eventuellen Änderungen beantwortet und der Akt an die Stelle weitergeleitet, die fachgerecht maßgeschneiderte Maßnahmenpläne erstellt. Dieser Plan wird dann von der übergeordneten Stelle genehmigt oder zur Überarbeitung zurückgesandt. Abschließend wird er vom Amtsleiter gezeichnet und dem für Verfahrensfragen zuständigen Mitarbeiter der kritisierten Stelle zur Umsetzung übergeben. Sollten dort tatsächlich immer noch die entsprechenden Verfahrensweisen existieren, können die Beamten den Missstand sofort abstellen, sodass für die Einsparung der Arbeit einer Person in Summe bloß fünf Personen dieselbe Zeit, die eingespart wurde, gearbeitet haben.

Aber das ist natürlich nur satirischer Pessimismus. In Wirklichkeit werden es wahrscheinlich eher zehn Personen sein.

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